Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, wenn ihm die Kreisverwaltungsbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat.
Richtig ist Option 3: In Gehegen wird Damwild als Nutztier gehalten, dort liegt keine Jagdausübung vor. Das Erlegen mit der Jagdwaffe ist nur mit entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde zulässig; Jagdschein oder Jagdpraxisjahre genügen nicht.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.