BayernWaffenkundeBAY-WK-215-2025

In einem Damwildgehege mit einer Größe von 2 ha wird Damwild als landwirtschaftliches Nutztier gehalten. Ist es waffenrechtlich zulässig, wenn ein Jagdscheininhaber einige Stücke Damwild im Gehege auf Bitte des Gehegeinhabers mit seinem Repetierer (Kaliber 7x64) tötet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn ihm die Kreisverwaltungsbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat.

  • A)Ja, ohne weiteres
  • B)Ja, wenn er schon seit drei Jahren Jagdscheininhaber ist
  • C)Ja, wenn ihm die Kreisverwaltungsbehörde dazu eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt hat
Erklärung

Richtig ist Option 3: In Gehegen wird Damwild als Nutztier gehalten, dort liegt keine Jagdausübung vor. Das Erlegen mit der Jagdwaffe ist nur mit entsprechender waffenrechtlicher Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde zulässig; Jagdschein oder Jagdpraxisjahre genügen nicht.

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