BayernRechtBAY-RE-19-2025

In einem Hausgarten entsteht durch Wildkaninchen erheblicher Schaden. Der geschädigte Grundstückseigentümer sucht daher bei der zuständigen Jagdbehörde um eine Genehmigung zum Fang der Wildkaninchen nach. Ist für die Erteilung der Genehmigung ein Jagdschein notwendig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist: Nein. Im befriedeten Bezirk (Hausgarten) ruht die Jagd; die Behörde kann dem Eigentümer das Fangen von Wildkaninchen genehmigen, ohne dass er dafür einen Jagdschein braucht. Die Genehmigung ersetzt hier nicht den Jagdschein, sondern erlaubt ausnahmsweise die Schadensabwehr.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten