Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Im befriedeten Bezirk (Hausgarten) ruht die Jagd; die Behörde kann dem Eigentümer das Fangen von Wildkaninchen genehmigen, ohne dass er dafür einen Jagdschein braucht. Die Genehmigung ersetzt hier nicht den Jagdschein, sondern erlaubt ausnahmsweise die Schadensabwehr.
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