BayernRechtBAY-RE-41-2025

In einem Jagdrevier mit mehreren Pächtern soll ein unentgeltlicher Jagderlaubnisschein ausgestellt werden. Wer hat den Erlaubnisschein zu unterzeichnen, wenn eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Pächtern nicht besteht?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sämtliche Mitpächter.

  • A)Sämtliche Mitpächter
  • B)Einer der Mitpächter zusammen mit dem Jagdvorsteher
  • C)Der Jagdvorsteher
  • D)Die Untere Jagdbehörde
Erklärung

Richtig ist: Sämtliche Mitpächter. Begründung: Mitpächter bilden eine Gemeinschaft nach Bruchteilen; ohne abweichende Vereinbarung sind alle gleichberechtigt und für Geschäfte der Jagdausübung (z. B. Erteilung einer Jagderlaubnis) ist nach § 709 BGB die Zustimmung aller erforderlich. Daher muss der Jagderlaubnisschein von allen Mitpächtern unterschrieben werden.

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