BayernRechtBAY-RE-64-2025

In welchem Umkreis von Fütterungen darf Schalenwild in Notzeiten nicht erlegt werden?

Kurze Antwort

Schalenwild darf in Notzeiten im Umkreis von 200 Metern um Fütterungen nicht erlegt werden.

  • A)Im Umkreis von 200 m
  • B)Im Umkreis von 100 m
  • C)Im Umkreis von 50 m
Erklärung

Notzeit-Fütterungen dienen der Hege und Entschärfung der Not, daher gilt ein 200‑m-Schonbereich. Das Erlegen in diesem Radius wäre weidwidrig und verstößt gegen jagdrechtliche Bestimmungen.

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