Kurze Antwort
Schalenwild darf in Notzeiten im Umkreis von 200 Metern um Fütterungen nicht erlegt werden.
Notzeit-Fütterungen dienen der Hege und Entschärfung der Not, daher gilt ein 200‑m-Schonbereich. Das Erlegen in diesem Radius wäre weidwidrig und verstößt gegen jagdrechtliche Bestimmungen.
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