Kurze Antwort
Ein Jagdhund muss entsprechend den Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers gegen Tollwut nachgeimpft werden, damit ein dauerhafter Schutz gewährleistet ist.
Der erforderliche Impfintervall richtet sich nach dem verwendeten Impfstoff und dessen Zulassung. Eine pauschale jährliche Impfung ist daher nicht grundsätzlich vorgeschrieben.
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