BayernJagdhundeBAY-JA-22-2025

In welchem Zeitabstand muss ein Jagdhund gegen Tollwut geimpft werden, wenn er sicher dauerhaft geschützt sein soll?

Kurze Antwort

Ein Jagdhund muss entsprechend den Angaben des jeweiligen Impfstoffherstellers gegen Tollwut nachgeimpft werden, damit ein dauerhafter Schutz gewährleistet ist.

  • A)Alle zwölf Monate
  • B)Das richtet sich nach den Angaben des Impfstoffherstellers
  • C)Nicht später als drei Tage nach einer Beißerei mit einem Fuchs
Erklärung

Der erforderliche Impfintervall richtet sich nach dem verwendeten Impfstoff und dessen Zulassung. Eine pauschale jährliche Impfung ist daher nicht grundsätzlich vorgeschrieben.

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