Kurze Antwort
In der freien Natur ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken und lebende Zäune zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Dieser Schutzzeitraum dient insbesondere dem Vogel- und Nistschutz. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesundhaltung bleiben erlaubt.
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