BayernRechtBAY-RE-241-2025

In welchem Zeitraum ist es verboten, in der freien Natur Hecken und lebende Zäune zurück- zuschneiden oder auf den Stock zu setzen?

Kurze Antwort

In der freien Natur ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken und lebende Zäune zurückzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

  • A)1. März bis 30. September
  • B)1. April bis 31. Oktober
Erklärung

Dieser Schutzzeitraum dient insbesondere dem Vogel- und Nistschutz. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesundhaltung bleiben erlaubt.

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