BayernRechtBAY-RE-241-2025

In welchem Zeitraum ist es verboten, in der freien Natur Hecken und lebende Zäune zurück- zuschneiden oder auf den Stock zu setzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: 1. März bis 30. September.

  • A)1. März bis 30. September
  • B)1. April bis 31. Oktober

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