BayernJagdhundeBAY-JA-146-2025

In welchen Fällen ist es zulässig, einen wildscharfen Jagdhund auf Wild zu schnallen?

Kurze Antwort

Richtig sind: Niederziehen eines laufkranken Stückes Rehwild in der Dickung und Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses.

  • A)Bringen eines kranken Hasen, der sich in 20 m Entfernung niedertut
  • B)<p>Fangen eines gesunden Marders im Treiben, wenn eine Schussabgabe aus Sicherheitsgründen nicht möglich ist</p>
  • C)Niederziehen eines laufkranken Stückes Rehwild in der Dickung
  • D)Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses
Erklärung

Zulässig ist das Schnallen nur zur tierschutzgerechten Nachsuche: wenn der Hund ein krankes Stück stellt oder niederzieht oder angeschossenes Wild stoppt und bringt. Daher richtig: - Niederziehen eines laufkranken Rehs in der Dickung: Hetze/Niederziehen dient der schnellen Erlösung (Fangschuss durch Hundeführer). - Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses: Verlorensuche/Apport zur Verhinderung weiteren Leidens. Unzulässig: - Kranker Hase auf kurze Distanz: hier sofortiger Fangschuss/Abfang, kein Schnallen nötig. - Gesunder Marder im Treiben: Hetze auf gesundes Wild ist weidwidrig und tierschutzrechtlich unzulässig.

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