Kurze Antwort
Richtig sind: Niederziehen eines laufkranken Stückes Rehwild in der Dickung und Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses.
Zulässig ist das Schnallen nur zur tierschutzgerechten Nachsuche: wenn der Hund ein krankes Stück stellt oder niederzieht oder angeschossenes Wild stoppt und bringt. Daher richtig: - Niederziehen eines laufkranken Rehs in der Dickung: Hetze/Niederziehen dient der schnellen Erlösung (Fangschuss durch Hundeführer). - Bringen eines flüchtenden, angeschossenen Fuchses: Verlorensuche/Apport zur Verhinderung weiteren Leidens. Unzulässig: - Kranker Hase auf kurze Distanz: hier sofortiger Fangschuss/Abfang, kein Schnallen nötig. - Gesunder Marder im Treiben: Hetze auf gesundes Wild ist weidwidrig und tierschutzrechtlich unzulässig.
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