Kurze Antwort
Richtig ist: Unverzüglich.
Richtig ist „unverzüglich“. Geht dir eine Jagdwaffe abhanden (Verlust oder Diebstahl), musst du ohne schuldhaftes Zögern die zuständige Behörde informieren. Fristen wie 2 Wochen oder 1 Monat gelten hier nicht, weil schnelle Meldung für Gefahrenabwehr und Nachverfolgung entscheidend ist.
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