BayernWaffenkundeBAY-WK-197-2025

Innerhalb welcher Frist haben Jagdscheininhaber das Abhandenkommen ihrer Jagdwaffe der zuständigen Behörde anzuzeigen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich.

  • A)Unverzüglich
  • B)Innerhalb zwei Wochen
  • C)Innerhalb eines Monats
Erklärung

Richtig ist „unverzüglich“. Geht dir eine Jagdwaffe abhanden (Verlust oder Diebstahl), musst du ohne schuldhaftes Zögern die zuständige Behörde informieren. Fristen wie 2 Wochen oder 1 Monat gelten hier nicht, weil schnelle Meldung für Gefahrenabwehr und Nachverfolgung entscheidend ist.

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