BayernWaffenkundeBAY-WK-200-2025

Innerhalb welcher Frist müssen Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder die Eintragung der Waffe in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte beantragen, wenn sie einen Drilling auf Dauer erwerben (kaufen)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen.

  • A)Innerhalb einer Woche
  • B)Innerhalb von zwei Wochen
  • C)Innerhalb eines Monats
Erklärung

Richtig ist: innerhalb von zwei Wochen. Begründung: Jäger dürfen Langwaffen (wie den Drilling) mit gültigem Jahresjagdschein ohne vorherige WBK erwerben, müssen den Erwerb aber binnen 14 Tagen bei der Behörde anzeigen und die Ausstellung bzw. Eintragung in die WBK veranlassen. Eine Woche oder ein Monat sind waffenrechtlich falsch.

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