Kurze Antwort
Richtig ist: Innerhalb von zwei Wochen.
Richtig ist: innerhalb von zwei Wochen. Begründung: Jäger dürfen Langwaffen (wie den Drilling) mit gültigem Jahresjagdschein ohne vorherige WBK erwerben, müssen den Erwerb aber binnen 14 Tagen bei der Behörde anzeigen und die Ausstellung bzw. Eintragung in die WBK veranlassen. Eine Woche oder ein Monat sind waffenrechtlich falsch.
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