BayernRechtBAY-RE-90-2025

Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Rotwild in die Streckenliste eingetragen werden?

Kurze Antwort

Die Erlegung von Rotwild muss innerhalb einer Woche nach der Erlegung in die Streckenliste eingetragen werden.

  • A)Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
  • B)Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
  • C)Innerhalb von vier Wochen nach der Erlegung
  • D)Zum Ende des Jagdjahres
Erklärung

Maßgeblich ist die Wochenfrist ab dem Erlegungstag. Die Eintragung dokumentiert die Strecke und dient der ordnungsgemäßen Abschusskontrolle.

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