Kurze Antwort
Die Erlegung von Rotwild muss innerhalb einer Woche nach der Erlegung in die Streckenliste eingetragen werden.
Maßgeblich ist die Wochenfrist ab dem Erlegungstag. Die Eintragung dokumentiert die Strecke und dient der ordnungsgemäßen Abschusskontrolle.
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