BayernRechtBAY-RE-98-2025

Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Schwarzwild in die Streckenliste A eingetragen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb einer Woche nach der Erlegung.

  • A)Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
  • B)Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
  • C)Innerhalb von vier Wochen nach der Erlegung
  • D)Zum Ende des Jagdjahres

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