BayernRechtBAY-RE-98-2025

Innerhalb welcher Frist muss die Erlegung von Schwarzwild in die Streckenliste A eingetragen werden?

Kurze Antwort

Die Erlegung von Schwarzwild ist innerhalb einer Woche nach der Erlegung in die Streckenliste A einzutragen.

  • A)Innerhalb von drei Tagen nach der Erlegung
  • B)Innerhalb einer Woche nach der Erlegung
  • C)Innerhalb von vier Wochen nach der Erlegung
  • D)Zum Ende des Jagdjahres
Erklärung

Für Schwarzwild gilt die Wochenfrist zur Eintragung in die Streckenliste A. So wird eine zeitnahe, weidgerechte Dokumentation der Strecke sichergestellt und die behördliche Kontrolle der Abschussplanerfüllung ermöglicht.

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