Kurze Antwort
Die Erlegung von Schwarzwild ist innerhalb einer Woche nach der Erlegung in die Streckenliste A einzutragen.
Für Schwarzwild gilt die Wochenfrist zur Eintragung in die Streckenliste A. So wird eine zeitnahe, weidgerechte Dokumentation der Strecke sichergestellt und die behördliche Kontrolle der Abschussplanerfüllung ermöglicht.
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