BayernRechtBAY-RE-158-2025

Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte einen Wildschaden an seinen Ackerfrüchten bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

Kurze Antwort

Richtig ist: Innerhalb 1 Woche.

  • A)Innerhalb von 2 Tagen
  • B)Innerhalb 1 Woche
  • C)Innerhalb 1 Monats
  • D)Bis zu Beginn der Ernte

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