Kurze Antwort
Nein, Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen nicht als Schütze an Treibjagden teilnehmen.
Der Jugendjagdschein schließt die Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze aus (§ 16 Abs. 3 BJagdG). Treibjagden sind Gesellschaftsjagden; Begleitung ändert daran nichts.
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