BayernRechtBAY-RE-50-2025

Ist der Inhaber eines Jugendjagdscheins berechtigt, als Schütze an einer Treibjagd teilzunehmen?

Kurze Antwort

Nein, Inhaber eines Jugendjagdscheins dürfen nicht als Schütze an Treibjagden teilnehmen.

  • A)Ja, aber nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, wenn dieser selbst Jagdscheininhaber ist
  • B)Ja, ohne besondere Erlaubnis
  • C)Nein
Erklärung

Der Jugendjagdschein schließt die Teilnahme an Gesellschaftsjagden als Schütze aus (§ 16 Abs. 3 BJagdG). Treibjagden sind Gesellschaftsjagden; Begleitung ändert daran nichts.

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