Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Im Gemeinschaftsjagdbezirk stellt der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand auf. Der Jagdvorstand als Vertreter der Jagdgenossenschaft muss also beteiligt werden, bevor der Plan der Jagdbehörde vorgelegt wird.
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