BayernRechtBAY-RE-81-2025

Ist der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft bei der Aufstellung des Abschussplans für das Gemeinschaftsjagdrevier nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Im Gemeinschaftsjagdbezirk stellt der Jagdausübungsberechtigte den Abschussplan im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand auf. Der Jagdvorstand als Vertreter der Jagdgenossenschaft muss also beteiligt werden, bevor der Plan der Jagdbehörde vorgelegt wird.

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