Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Der Hochsitz ist jagdliche Einrichtung und steht im Eigentum bzw. Besitz des Jagdausübungsberechtigten; unbefugtes Betreten ist Hausfriedensbruch/unerlaubte Nutzung. Weist der Revierinhaber an, den Hochsitz zu verlassen, muss der Spaziergänger dem unverzüglich nachkommen. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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