BayernRechtBAY-RE-172-2025

Ist ein Spaziergänger verpflichtet, einen Hochsitz nach Aufforderung des Revierinhabers zu verlassen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Der Hochsitz ist jagdliche Einrichtung und steht im Eigentum bzw. Besitz des Jagdausübungsberechtigten; unbefugtes Betreten ist Hausfriedensbruch/unerlaubte Nutzung. Weist der Revierinhaber an, den Hochsitz zu verlassen, muss der Spaziergänger dem unverzüglich nachkommen. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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