Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, weil das Führen von Schusswaffen ohne Waffenschein nur im Rahmen der befugten Jagdausübung erlaubt ist. Beim Spaziergang in einem fremden Revier liegt keine befugte Jagdausübung vor; zudem würdest du fremdes Jagdausübungsrecht verletzen und riskierst den Vorwurf der Jagdwilderei sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
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