BayernWaffenkundeBAY-WK-208-2025

Ist eine Person mit gültigem Jahresjagdschein und einer Waffenbesitzkarte, in die ein Revolver eingetragen ist, berechtigt, den Revolver bei Spaziergängen in einem fremden Jagdrevier zu führen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, weil das Führen von Schusswaffen ohne Waffenschein nur im Rahmen der befugten Jagdausübung erlaubt ist. Beim Spaziergang in einem fremden Revier liegt keine befugte Jagdausübung vor; zudem würdest du fremdes Jagdausübungsrecht verletzen und riskierst den Vorwurf der Jagdwilderei sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.

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