BayernWaffenkundeBAY-WK-178-2025

Messer sind für Jägerinnen und Jäger unverzichtbare Werkzeuge. Welche der folgenden Aussagen ist richtig? (Hinweis: Waffen- und Messerverbotszonen sind nicht betroffen.)

Kurze Antwort

Richtig ist: Als Zerwirkwerkzeug können Sie ein Faustmesser (sog. Skinner) besitzen und verwenden.

  • A)Ein Jagdmesser mit 12,5 cm Klingenlänge kann ständig in der Türablage Ihres Jagd- und Arbeits-Kfz aufbewahrt werden
  • B)Als Zerwirkwerkzeug können Sie ein Faustmesser (sog. Skinner) besitzen und verwenden
  • C)Ein Springmesser mit seitlich herausklappender 8 cm langer, einseitig geschliffener Klinge kann beim Wirtshausbesuch nach der Jagd ständig mitgeführt werden
Erklärung

Richtig ist der Besitz und die Verwendung eines Faustmessers (Skinner) zum Zerwirken, das ist jagdlich zulässig. Falsch sind: 12,5-cm-Feststehmesser dürfen außerhalb der Jagdausübung nicht „geführt“ werden (Führverbot nach § 42a WaffG, also nicht griffbereit in der Türablage). Ein Springmesser darf nach der Jagd ohne berechtigtes Interesse ebenfalls nicht geführt werden. Regulations may vary depending on the federal state.

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