Kurze Antwort
Richtig ist: Als Zerwirkwerkzeug können Sie ein Faustmesser (sog. Skinner) besitzen und verwenden.
Richtig ist der Besitz und die Verwendung eines Faustmessers (Skinner) zum Zerwirken, das ist jagdlich zulässig. Falsch sind: 12,5-cm-Feststehmesser dürfen außerhalb der Jagdausübung nicht „geführt“ werden (Führverbot nach § 42a WaffG, also nicht griffbereit in der Türablage). Ein Springmesser darf nach der Jagd ohne berechtigtes Interesse ebenfalls nicht geführt werden. Regulations may vary depending on the federal state.
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