BayernJagdpraxisBAY-JB-115-2025

Mit welchen Futtermitteln können Schwarzwildkirrungen zulässigerweise beschickt werden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Getreide, Mais und Eicheln.

  • A)Getreide
  • B)Mais
  • C)Aufbruch von Schwarzwild
  • D)Eicheln
  • E)Backwaren
Erklärung

Zulässig an der Schwarzwildkirrung sind nur pflanzliche, artgerechte Futtermittel: Getreide, Mais und Eicheln (Mast). Aufbruch ist tierisches Material und gehört an keinen Kirrplatz, Backwaren sind weiterverarbeitete Lebensmittel und verboten. Wichtig: nur geringe Mengen, sonst wird aus der Kirrung eine unzulässige Fütterung; Details können je nach Bundesland variieren.

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