Kurze Antwort
Richtig sind: Getreide, Mais und Eicheln.
Zulässig an der Schwarzwildkirrung sind nur pflanzliche, artgerechte Futtermittel: Getreide, Mais und Eicheln (Mast). Aufbruch ist tierisches Material und gehört an keinen Kirrplatz, Backwaren sind weiterverarbeitete Lebensmittel und verboten. Wichtig: nur geringe Mengen, sonst wird aus der Kirrung eine unzulässige Fütterung; Details können je nach Bundesland variieren.
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