BayernJagdpraxisBAY-JB-194-2025

Mit welcher der nachgenannten Handlungen sollte vom Hund apportiertes noch nicht verendetes Federwild sicher und tierschutzgerecht getötet werden?

Kurze Antwort

Vom Hund apportiertes, noch lebendes Federwild wird weidgerecht durch einen kräftigen Schlag mit einem Stock auf den Kopf getötet.

  • A)Durch Fangschuss
  • B)Durch Abfedern
  • C)Durch Schlag auf den Kopf
Erklärung

Der Kopfschlag betäubt bzw. tötet schnell und sicher. Abfedern ist aus Tierschutzgründen verboten, und ein Fangschuss ist hier unnötig riskant für Hund und Umstehende. Alternativ kann der Kopf umgedreht oder abgenickt werden.

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