BayernRechtBAY-RE-165-2025

Muss ein durch einen Steinmarder an einem Haushuhnbestand angerichteter Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, denn nach Bundesjagdgesetz sind nur Schäden ersatzpflichtig, die von Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursacht werden. Der Steinmarder gehört nicht dazu, daher besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz.

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