Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn nach Bundesjagdgesetz sind nur Schäden ersatzpflichtig, die von Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursacht werden. Der Steinmarder gehört nicht dazu, daher besteht kein Anspruch auf Wildschadensersatz.
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