Kurze Antwort
Nein, ein Perückengeweih allein begründet keine Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung beim Verkauf an einen Metzger.
Die Untersuchungspflicht entsteht nur bei bedenklichen Merkmalen oder abnormalem Verhalten. Ein Perückengeweih ist für sich genommen kein solches Merkmal und macht das Wildbret nicht automatisch untersuchungspflichtig.
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