BayernRechtBAY-RE-248-2025

Muss ein erlegter Rehbock nur deshalb, weil er ein Perückengeweih auf hat, einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden, wenn ihn der Revierinhaber an einen Metzger verkaufen will?

Kurze Antwort

Nein, ein Perückengeweih allein begründet keine Pflicht zur amtlichen Fleischuntersuchung beim Verkauf an einen Metzger.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Die Untersuchungspflicht entsteht nur bei bedenklichen Merkmalen oder abnormalem Verhalten. Ein Perückengeweih ist für sich genommen kein solches Merkmal und macht das Wildbret nicht automatisch untersuchungspflichtig.

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