BayernRechtBAY-RE-146-2025

Nach einem Ansitz gehen Sie auf dem Rückweg über einen Acker in der Absicht, evtl. einen aufstehenden Hasen zu erlegen. Müssen Sie dazu einen brauchbaren Jagdhund mitführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden.

  • A)Nein, weil es sich um keine Gesellschaftsjagd handelt
  • B)Es reicht, wenn der Jagdaufseher einen brauchbaren Hund verfügbar hält
  • C)Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden
Erklärung

Richtig ist: Ein brauchbarer Hund muss mitgeführt werden. Sobald du gezielt auf Nieder- oder Federwild jagst (hier: Hasen „aus dem Acker hochmachen“), ist ein hierfür brauchbarer, geprüfter Jagdhund mitzuführen – unabhängig davon, ob es eine Gesellschaftsjagd ist oder ob irgendwo ein Hund „verfügbar“ wäre.

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