BayernWaffenkundeBAY-WK-196-2025

Nach Erteilung Ihres Jahresjagdscheins wollen Sie als Erstausrüstung einen Drilling, eine Bockbüchsflinte und eine Doppelflinte erwerben. Welches Dokument müssen Sie beim Kauf vorlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdschein.

  • A)Jägerprüfungszeugnis
  • B)Jagdschein
  • C)Waffenbesitzkarte
  • D)Lehrgangsbescheinigung
Erklärung

Richtig ist der Jagdschein. Als Jungjäger darfst du deine erste Langwaffe(n) mit gültigem Jahresjagdschein erwerben; die WBK wird erst innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf durch die Behörde ausgestellt bzw. der Erwerb eingetragen. Prüfungszeugnis oder Lehrgangsbescheinigung genügen nicht.

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