Kurze Antwort
Richtig ist: Jagdschein.
Richtig ist der Jagdschein. Als Jungjäger darfst du deine erste Langwaffe(n) mit gültigem Jahresjagdschein erwerben; die WBK wird erst innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf durch die Behörde ausgestellt bzw. der Erwerb eingetragen. Prüfungszeugnis oder Lehrgangsbescheinigung genügen nicht.
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