Kurze Antwort
Richtig sind: Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen, <p>Der Revierinhaber bringt den Hasen am Ende des Jagdtags dem Inhaber des betroffenen Nachbarreviers</p> und <p>Der Revierinhaber überschreitet mit seiner entladenen Flinte die Jagdreviergrenze und holt den Hasen</p>.
Richtig, weil bei Wildfolge Niederwild (z. B. Hase) in Sichtweite hinter der Grenze geborgen werden darf: Der Jäger darf mit ungeladener Flinte kurz über die Grenze gehen oder den Hund zum Apport schicken. Das Stück darf aber nicht verwertet/verkauft werden; es ist dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers abzuliefern. Regeln können je nach Bundesland im Detail abweichen.
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