BayernRechtBAY-RE-141-2025

<p>Bei einer Treibjagd flüchtet ein krankgeschossener Hase über die Jagdreviergrenze und bleibt im Nachbarrevier verendet liegen. Welche der nachgenannten Handlungsweisen entsprechenden gesetzlichen Wildfolgebestimmungen?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen, <p>Der Revierinhaber bringt den Hasen am Ende des Jagdtags dem Inhaber des betroffenen Nachbarreviers</p> und <p>Der Revierinhaber überschreitet mit seiner entladenen Flinte die Jagdreviergrenze und holt den Hasen</p>.

  • A)<p>Der Revierinhaber überschreitet mit seiner entladenen Flinte die Jagdreviergrenze und holt den Hasen</p>
  • B)Der Revierinhaber schickt seinen Hund zum Apportieren des Hasen
  • C)<p>Der Revierinhaber verkauft den Hasen am Schluss des Jagdtags mit der übrigen Strecke an den Wildbrethändler</p>
  • D)<p>Der Revierinhaber bringt den Hasen am Ende des Jagdtags dem Inhaber des betroffenen Nachbarreviers</p>
Erklärung

Richtig, weil bei Wildfolge Niederwild (z. B. Hase) in Sichtweite hinter der Grenze geborgen werden darf: Der Jäger darf mit ungeladener Flinte kurz über die Grenze gehen oder den Hund zum Apport schicken. Das Stück darf aber nicht verwertet/verkauft werden; es ist dem Jagdausübungsberechtigten des Nachbarreviers abzuliefern. Regeln können je nach Bundesland im Detail abweichen.

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