BayernRechtBAY-RE-144-2025

<p>Bei welchen der nachgenannten Jagdarten ist die Verwendung brauchbarer Jagdhunde in genügender Zahl gesetzlich vorgeschrieben?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Beim Enteneinfall am Wasser, Bei der Suche über die Felder auf Hasen und Bei einer Drückjagd auf Füchse.

  • A)Beim Ansitz auf Rotwild
  • B)Beim Enteneinfall am Wasser
  • C)Bei der Gamspirsch
  • D)Bei der Suche über die Felder auf Hasen
  • E)Bei einer Drückjagd auf Füchse
  • F)Beim Nachtansitz auf Schwarzwild
Erklärung

Richtig sind Enteneinfall am Wasser, Suche über Felder auf Hasen und Drückjagd auf Füchse, weil es sich um Federwildjagd bzw. Bewegungsjagden (Such-, Drück-, Treibjagd) handelt – hier schreiben die Landesjagdgesetze brauchbare Hunde in genügender Zahl vor. Ansitz (auch Nachtansitz) und Pirsch sind Einzeljagden ohne Pflicht zur Hundeverwendung. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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