Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Der Beschussstempel „N“ kennzeichnet den Nitro- (Normal-)beschuss für rauchschwaches Pulver. Fehlt dieses Zeichen an einer alten Doppelflinte, ist sie nicht für die heute üblichen Nitropatronen zugelassen – Schießen damit wäre unsicher und unzulässig.
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