BayernRechtBAY-RE-178-2025

<p>Ein Spaziergänger führt seinen Hund unangeleint im Wald aus. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt</p>.

  • A)<p>Der Spaziergänger erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit allein dadurch, dass er den Hund nicht angeleint hat</p>
  • B)<p>Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt</p>
  • C)<p>Das freie unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden ist im Revier zwar unerwünscht, es ist rechtlich aber zulässig</p>

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