BayernWaffenkundeBAY-WK-166-2025

<p>Für Kipplaufgewehre sind u. a. folgende Patronen des Kalibers 7 x 57 R im Handel:<br><em>(Geschossart | Geschossgewicht | E 100)</em></p><ol><li><p>Teilmantel-Rundkopf | 9,00 g | 2 020 Joule </p></li><li><p>Kegelspitz | 10,50 g | 2 570 Joule</p></li></ol><p>Können die beiden Patronen gefahrlos aus einem amtlich beschossenen Drilling mit dem Kugelkaliber 7 x 57 R verschossen werden?</p><p></p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Beide Laborierungen sind handelsübliche 7x57 R-Patronen und damit für Kipplaufwaffen wie den Drilling mit 7x57 R-Kugellauf bestimmt. Unterschiedliche Geschossarten/Gewichte und E100-Werte sind innerhalb der zulässigen CIP-Druckgrenzen und daher im amtlich beschossenen Lauf sicher verschießbar.

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