BayernRechtBAY-RE-87-2025

<p>Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: <br>5 St. männl. Wild – 4 St. weibl. Wild – 3 Kitze <br>Tatsächlich wurden erlegt: <br>4 St. männl. Wild – 3 St. weibl. Wild – 5 Kitze <br>Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

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  • B)Nein

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