Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Begründung: Die „kundige Person“ untersucht Wild auf bedenkliche Merkmale und stellt ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, sie ist aber nicht automatisch zur Trichinenprobenentnahme berechtigt. Die Probenentnahme erfolgt grundsätzlich durch den Amtstierarzt; sie kann einem Jäger nur nach behördlicher Schulung und ausdrücklicher Beauftragung übertragen werden.
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