BayernRechtBAY-RE-84-2025

<p>Sie bejagen ein Revier, das in einer Hegegemeinschaft liegt, deren Verbissbelastung im letzten Forstlichen Gutachten „deutlich zu hoch“ lautete. Dürfen Sie den Abschussplan ohne weiteres um 10% überschreiten?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, ohne weiteres.

  • A)Ja, aber nur nach vorheriger Anzeige bei der UJB.
  • B)Ja, ohne weiteres.
  • C)Nein, ein vorsätzliches Überschreiten des Abschussplans stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Erklärung

Richtig ist: Ja, ohne weiteres. Begründung: In Hegegemeinschaften mit „deutlich zu hoher“ Verbissbelastung ist eine Überschreitung des bestätigten Abschussplans zulässig; je nach Landesrecht sind Überschreitungen bis zu 30 % freigegeben. Ziel ist die Bestandsregulierung zum Schutz der Waldverjüngung; eine bloße Anzeige bei der UJB ist dafür nicht erforderlich. Regulations may vary depending on the federal state.

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