Kurze Antwort
Richtig ist: Ja, ohne weiteres.
Richtig ist: Ja, ohne weiteres. Begründung: In Hegegemeinschaften mit „deutlich zu hoher“ Verbissbelastung ist eine Überschreitung des bestätigten Abschussplans zulässig; je nach Landesrecht sind Überschreitungen bis zu 30 % freigegeben. Ziel ist die Bestandsregulierung zum Schutz der Waldverjüngung; eine bloße Anzeige bei der UJB ist dafür nicht erforderlich. Regulations may vary depending on the federal state.
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