BayernRechtBAY-RE-36-2025

<p>Sie einigen sich mit dem Eigentümer eines Eigenjagdreviers durch Handschlag über die Verpachtung seines Niederwildreviers für die nächsten neun Jagdjahre. Ist ein wirksamer Jagdpachtvertrag zustande gekommen?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist: Nein. Ein Jagdpachtvertrag muss nach § 11 BJagdG zwingend schriftlich abgeschlossen werden; ein Handschlag genügt nicht. Zudem soll die Pachtdauer mindestens neun Jagdjahre betragen, aber ohne Schriftform ist der Vertrag nicht wirksam.

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