BayernRechtBAY-RE-31-2025

<p>Sind Pächter von Grundflächen, die in einem Gemeinschaftsjagdrevier liegen und auf denen die Jagd ausgeübt werden kann, mit diesen Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist: Nein. Jagdgenossen sind stets die Eigentümer der bejagbaren Grundflächen, nicht die Pächter. Pächter üben ggf. das Jagdausübungsrecht aus (wenn verpachtet), erwerben dadurch aber keine Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft.

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