BayernRechtBAY-RE-219-2025

<p>Was versteht man unter sog. FFH-Gebieten?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen</p>.

  • A)<p>FFH-Gebiete sind besondere Schutzgebiete nach der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen</p>
  • B)<p>FFH-Gebiete sind Flächen von Gemeinschaftsjagdrevieren mit rein landwirtschaftlicher Nutzung</p>
  • C)<p>Als FFH-Gebiete bezeichnet man die Flächen in Bayern, die in das Schutzwaldverzeichnis bei der unteren Forstbehörde eingetragen sind</p>

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