BayernRechtBAY-RE-220-2025

<p>Welche der nachgenannten Aussagen zu Naturschutzgebieten ist richtig? </p>

Kurze Antwort

Richtig ist: <p>Als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tierarten erforderlich ist</p>.

  • A)<p>Als Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tierarten erforderlich ist</p>
  • B)In Naturschutzgebieten ist die Jagdausübung kraft Gesetzes grundsätzlich verboten
Erklärung

Richtig ist Option 1, weil § 23 BNatSchG genau diesen Schutzzweck von Naturschutzgebieten nennt: Erhalt/Entwicklung von Lebensstätten, Biotopen und Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Arten. Option 2 ist falsch, denn die Jagd ist in NSG nicht automatisch verboten; sie kann per Gebietsverordnung zugelassen oder beschränkt werden und muss dem Schutzzweck entsprechen.

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