Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Das Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung ist für die an der Aufstellung der Abschusspläne beteiligten (insbesondere Revierinhaber und Jagdvorstände) ein wertvolles Hilfsmittel</p>, <p>Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen</p>, <p>Aufgrund der festgestellten Verbisssituation wird von den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Einwertung der Verbissbelastung in den Hegegemeinschaften („tragbar“, „günstig“, „zu hoch“, „deutlich zu hoch“) vorgenommen</p> und <p>Das Forstliche Gutachten soll dazu beitragen, stabile und standortgemäße Wälder zu erhalten und zu schaffen</p>.
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