Kurze Antwort
Richtig sind: Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen, <p>Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang</p> und <p>Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist</p>.
Richtig sind 1, 2 und 4: Viele Länder verlangen für die Fangjagd einen Fallenlehrgang/Nachweis der Fallsachkunde. Lebendfangfallen müssen tierschutzgerecht gebaut sein, sodass ein unversehrter Fang gewährleistet ist. Die Verwendung von Schlag- bzw. Totfangfallen ist anzeigepflichtig. Falsch ist 3: Totfangfallen sind i. d. R. mindestens einmal täglich zu kontrollieren; „zweimal täglich mittags und abends“ ist so nicht allgemein vorgeschrieben. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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