BayernRechtBAY-RE-56-2025

<p>Welche der nachgenannten Aussagen zur Fallenjagd sind richtig? </p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen, <p>Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang</p> und <p>Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist</p>.

  • A)<p>Der Jagdscheininhaber benötigt für die Fangjagd einen Nachweis über die Teilnahme an einem Fallenlehrgang</p>
  • B)<p>Fallen für den Lebendfang müssen so beschaffen sein, dass eine Verletzung des gefangenen Wildes ausgeschlossen ist</p>
  • C)Fallen für den Totfang müssen täglich zweimal – mittags und abends – kontrolliert werden
  • D)Wer Schlagfallen verwendet, hat dies vorher der zuständigen Jagdbehörde anzuzeigen
Erklärung

Richtig sind 1, 2 und 4: Viele Länder verlangen für die Fangjagd einen Fallenlehrgang/Nachweis der Fallsachkunde. Lebendfangfallen müssen tierschutzgerecht gebaut sein, sodass ein unversehrter Fang gewährleistet ist. Die Verwendung von Schlag- bzw. Totfangfallen ist anzeigepflichtig. Falsch ist 3: Totfangfallen sind i. d. R. mindestens einmal täglich zu kontrollieren; „zweimal täglich mittags und abends“ ist so nicht allgemein vorgeschrieben. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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