Kurze Antwort
Richtig sind: Skifahren und Betreten von Waldbeständen zum Pilze suchen.
Richtig sind Skifahren und das Betreten des Waldes zum Pilzesuchen, denn das fallen unter das allgemeine Betretungsrecht der freien Natur. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten ist kein Betretungsrecht, sondern Sondernutzung und grundsätzlich genehmigungspflichtig bzw. verboten.
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