Kurze Antwort
Richtig ist: Schuss mit Kaliber 5,6 x 57 auf einen Frischling.
Verboten ist der Schuss mit 5,6×57 auf einen Frischling, weil auf übriges Schalenwild (z. B. Schwarzwild) laut BJG §19 Abs.1 Nr.2b mindestens Kaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2000 J vorgeschrieben sind. Ein Schuss mit Flintenlaufgeschoss auf Rehwild ist zulässig, da FLG für Reh- und Hochwild erlaubt sind (kein Schrot/Posten).
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