BayernRechtBAY-RE-132-2025

<p>Welche der nachgenannten Wildarten dürfen nicht ausgesetzt werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Schwarzwild und Wildkaninchen.

  • A)Feldhase
  • B)Schwarzwild
  • C)Fasan
  • D)Wildkaninchen
Erklärung

Richtig sind Schwarzwild und Wildkaninchen, denn deren Aussetzen ist nach § 28 Abs. 2 BJagdG bundesweit verboten. Feldhase und Fasan dürfen – je nach Landesrecht – im Rahmen hegerechter Wiederansiedlungen ohne oder mit erleichterten Genehmigungen ausgesetzt werden; hier gelten die Landesjagdgesetze. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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