Kurze Antwort
Richtig sind: Schwarzwild und Wildkaninchen.
Richtig sind Schwarzwild und Wildkaninchen, denn deren Aussetzen ist nach § 28 Abs. 2 BJagdG bundesweit verboten. Feldhase und Fasan dürfen – je nach Landesrecht – im Rahmen hegerechter Wiederansiedlungen ohne oder mit erleichterten Genehmigungen ausgesetzt werden; hier gelten die Landesjagdgesetze. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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