BayernRechtBAY-RE-238-2025

<p>Welche der nachgenannten wildwachsenden Pflanzenarten dürfen grundsätzlich nicht gepflückt werden?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Silberdistel, Frühlings-Adonisröschen und Sonnentau.

  • A)Silberdistel
  • B)Frühlings-Adonisröschen
  • C)Sonnentau
  • D)Gemeine Schafgarbe

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