Kurze Antwort
Richtig ist: Führende Bachen mit gestreiften Frischlingen.
Nicht schießen: führende Bachen mit gestreiften Frischlingen. Begründung: Muttertierschutz nach BJG §22 Abs. 4 – zur Aufzucht notwendige Elterntiere sind bis zum Selbstständigwerden der Frischlinge zu schonen. Gestreifte Frischlinge zeigen Abhängigkeit; Keiler, kleine Frischlinge oder nicht führende Überläuferbachen können je nach Freigabe bejagt werden. Regulationshinweis: Vorgaben können je nach Bundesland variieren.
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