BayernRechtBAY-RE-46-2025

<p>Welchem der nachgenannten Zwecke dient die Jagdabgabe, die mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Jagdabgabe wird zur Förderung des Jagdwesens verwendet.

  • A)Mit der Jagdabgabe werden alle Jagdscheininhaber in Bayern haftpflichtversichert
  • B)Mit der Jagdabgabe wird der Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden abgegolten
  • C)Die Jagdabgabe wird zur Förderung des Jagdwesens verwendet
Erklärung

Richtig ist Option 3: Die Jagdabgabe fließt zweckgebunden in die Förderung des Jagdwesens. Damit werden z. B. Biotopschutz, wildökologische Forschung, Aus- und Fortbildung (Muster-/Lehrreviere, Schießwesen, Hundewesen), Öffentlichkeitsarbeit und jagdliches Brauchtum unterstützt – nicht Verwaltungskosten oder Haftpflichtversicherungen.

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