BayernRechtBAY-RE-34-2025

<p>Wie groß darf höchstens die Fläche sein, auf der einem Jagdpächter die Ausübung des Jagdrechtes im Flachland eingeräumt werden kann?</p>

Kurze Antwort

Richtig ist: 1 000 ha.

  • A)250 ha
  • B)500 ha
  • C)1 000 ha
  • D)2 000 ha
Erklärung

Richtig ist 1 000 ha. Nach § 11 Abs. 3 BJagdG darf die Gesamtfläche, auf der einem Jagdpächter die Jagdausübung zusteht, maximal 1 000 Hektar betragen. Dabei werden auch Flächen aus entgeltlichen Jagderlaubnissen mitgerechnet. In besonderen Gebieten (z. B. Hochgebirge) können Länder höhere Grenzen festsetzen, nicht jedoch im üblichen Flachland.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten