Kurze Antwort
Richtig sind: Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs und Fangschuss auf krankes Schalenwild, das sich nicht mehr fortbewegen kann.
Richtig sind Bau- und Fangschuss: Kurzwaffen sind nach BJagdG für Bau-/Fallenjagd (z. B. gegrabener Fuchs/Dachs) sowie für den Fangschuss erlaubt, sofern E0 ≥ 200 J. Ein Schuss auf gesundes Schwarzwild ist mit Kurzwaffe unzulässig; hier ist die Langwaffe zu verwenden.
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