BayernRechtBAY-RE-201-2025

<p>Zu welchen der nachgenannten Zwecke dürfen Inhaber eines gültigen Jagdscheins ihre Kurzwaffe gebrauchen, wenn die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse mindestens 200 Joule beträgt?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs und Fangschuss auf krankes Schalenwild, das sich nicht mehr fortbewegen kann.

  • A)Schuss auf gesundes Schwarzwild im Maisfeld auf kurze Entfernung
  • B)Schuss auf den gegrabenen Fuchs oder Dachs
  • C)Fangschuss auf krankes Schalenwild, das sich nicht mehr fortbewegen kann
Erklärung

Richtig sind Bau- und Fangschuss: Kurzwaffen sind nach BJagdG für Bau-/Fallenjagd (z. B. gegrabener Fuchs/Dachs) sowie für den Fangschuss erlaubt, sofern E0 ≥ 200 J. Ein Schuss auf gesundes Schwarzwild ist mit Kurzwaffe unzulässig; hier ist die Langwaffe zu verwenden.

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