Kurze Antwort
Richtig sind: <p>Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen</p> und <p>Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen</p>.
Richtig sind 1 und 2: Der Abschussplan ist bindend. Wer mehr Stücke erlegt als bestätigt/festgesetzt, begeht regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit (§ 39 BJG). Auch ein Unterschreiten kann – je nach Landesrecht bzw. bei festgelegtem Mindestabschuss – ordnungswidrig sein. Aussage 3 ist falsch, weil Verstöße rechtliche Konsequenzen haben können. Regulations may vary depending on the federal state.
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