BayernRechtBAY-RE-83-2025

<p>zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufzustellen Welche Aussagen zur Abschussplanerfüllung sind richtig?</p>

Kurze Antwort

Richtig sind: <p>Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen</p> und <p>Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen</p>.

  • A)<p>Ein Überschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen</p>
  • B)<p>Ein Unterschreiten des Abschussplans kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellen</p>
  • C)<p>Der Revierinhaber ist zwar verpflichtet, den Abschussplan zu erfüllen. Die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Abschussplans hat aber grundsätzlich keine rechtlichen Konsequenzen</p>
Erklärung

Richtig sind 1 und 2: Der Abschussplan ist bindend. Wer mehr Stücke erlegt als bestätigt/festgesetzt, begeht regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit (§ 39 BJG). Auch ein Unterschreiten kann – je nach Landesrecht bzw. bei festgelegtem Mindestabschuss – ordnungswidrig sein. Aussage 3 ist falsch, weil Verstöße rechtliche Konsequenzen haben können. Regulations may vary depending on the federal state.

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