BayernRechtBAY-RE-166-2025

Schwarzwild hat eine im freien Feld errichtete Kartoffelmiete aufgebrochen und Schaden an den eingelagerten Kartoffeln verursacht. Muss der angerichtete Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen ersetzt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Eingemietete Kartoffeln gelten als eingeerntete, bewegliche Güter – Schäden daran sind nach § 31 BJagdG nicht ersatzpflichtig. Ersatzpflichtig sind nur Schäden an Grundstücken oder an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen sowie nur durch ersatzpflichtige Wildarten im Sinne des § 29 BJagdG.

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