BayernRechtBAY-RE-84-2026

Sie bejagen ein Revier, das in einer Hegegemeinschaft liegt, deren Verbissbelastung im letzten Forstlichen Gutachten „deutlich zu hoch“ lautete. Dürfen Sie den Abschussplan für Rehwild ohne weiteres um 10% überschreiten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, ohne weiteres.

  • A)Ja, aber nur nach vorheriger Anzeige bei der unteren Jagdbehörde
  • B)Ja, ohne weiteres.
  • C)Nein, ein vorsätzliches Überschreiten des Abschussplans stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

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