BayernWaffenkundeBAY-WK-198-2025

Sie besitzen einen Drilling, der in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen ist. Benötigen Sie zum Erwerb oder Besitz eines Einstecklaufes im Kaliber .22 Winchester Magnum für diesen Drilling eine waffenrechtliche Erlaubnis (Ausstellung einer oder Eintragung in eine Waffenbesitzkarte)?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein ist richtig. Einsteckläufe und Wechselläufe gleichen oder kleineren Kalibers sind für Inhaber einer WBK erlaubnisfrei zu erwerben und zu besitzen. Für den .22 WMR-Einstecklauf in deinen bereits eingetragenen Drilling brauchst du daher keine zusätzliche waffenrechtliche Erlaubnis oder Eintragung.

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