BayernRechtBAY-RE-36-2025

Sie einigen sich mit dem Eigentümer eines Eigenjagdreviers durch Handschlag über die Verpachtung seines Niederwildreviers für die nächsten neun Jagdjahre. Ist ein wirksamer Jagdpachtvertrag zustande gekommen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist: Nein. Ein Jagdpachtvertrag muss nach § 11 BJagdG zwingend schriftlich abgeschlossen werden; ein Handschlag genügt nicht. Zudem soll die Pachtdauer mindestens neun Jagdjahre betragen, aber ohne Schriftform ist der Vertrag nicht wirksam.

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